Allgemeine Geschäftsbedingungen

K. Suter AG

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Auftragserteilung eines Kunden an die K. Suter AG in Kraft; der Kunde anerkennt diese als verbindlich und verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen geltend zu machen. Sie gelten für sämtliche Arbeiten der K. Suter AG.

2. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen dem Vertrag (Auftrag) und den AGB gehen die vertraglichen Abreden vor. Im Übrigen gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 380/7, soweit diese Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB und dem Vertrag (Auftrag) stehen.

3. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

4. Offerten sind für 30 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung des Kunden, dass die Offerte angenommen wurde.

5. Für Arbeiten über 3m Höhe müssen Gerüste oder Hebebühnen bauseits zur Verfügung gestellt werden.

6. Offerten werden nach Angaben des Kunden erstellt. In den folgenden Fällen gehen die entstehenden Mehrkosten zulasten des Kunden:
a) Die tatsächlichen Verhältnisse entsprechen nicht den Angaben oder den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden.
b) Die K. Suter AG wurde vom Kunden nicht über Umstände informiert, die anderes oder zusätzliches Material oder eine andere Ausführung bedingt hätten.

7. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

8. Wenn keine Auftragserteilung erfolgt, nachdem Expertisen, Messungen, Berechnungen, Pläne oder Musterarbeiten als Grundlage für die Ausarbeitung der Offerten der K. Suter AG benötigt wurde, kann der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet werden.

9. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).

10. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

11. Die Zahlungsfrist, soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, beträgt 30 Tage netto.

12. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist bei geringfügigen Mängeln nicht zur Zurückbehaltung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Bei anderen Mängeln bezieht sich das Zurückbehaltungsrecht nur auf den Vergütungsteil, der sich auf die mangelnde Werkleistung bezieht. Im Übrigen gilt Ziff. 17.

13. Die Abnahme erfolgt durch rügelose Entgegennahme der von der K. Suter AG erbrachten Leistung. Diese gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innert 30 Tagen nach Übergabe als mangelhaft oder vertragswidrig rügt. Die Rüge muss schriftlich und detailliert erfolgen.

14. Beim Vorliegen von Mängeln kann der Kunde vorerst nur die Nachbesserung der Leistung verlangen. Sofern die K. Suter AG die Nachbesserung der Leistung verweigert oder sie ihr unzumutbar ist, hat der Kunde das Recht, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden dann nicht zu, wenn die Mängel nur geringfügig sind. Die K. Suter AG haftet dem Kunden nicht für Schäden, die aus vom Kunden überlassenen Material, Informationen und Unterlagen resultieren.

15. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltm.glichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

16. Sämtliche Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblättern etc. verbleiben mangels anderer schriftlicher Abmachung bei K. Suter AG und dürfen ohne schriftliches Einverständnis von K. Suter AG Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

17. Die K. Suter AG ist berechtigt, die sich aus der Vereinbarung mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten einem Dritten zu übertragen, soweit der Dritte vollumfänglich die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung übernimmt.

18. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der K. Suter AG. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht.

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen einschliesslich Kauf, Miete und aller Service- und Beratungsleistungen durch die Suter Entfeuchtungstechnik AG.

Vorbemerkungen

Zur besseren Verständlichkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sprechen wir im Folgenden ausschliesslich vom Kunden und verzichten auf die Verwendung der weiblichen Form. Kundinnen sind immer mitgemeint.

1. Allgemeine Bedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind Grundlage und Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge mit der Suter Entfeuchtungstechnik AG (nachfolgend Suter Entfeuchtungstechnik). Mit der Bestellung bzw. Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Bedingungen (AGB). Von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Form und sind von beiden Vertragspartnern rechtsgültig zu unterzeichnen. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen dem Auftrag (Vertrag) und den AGB gehen die vertraglichen Vereinbarungen vor. Erklärungen in Textform, die durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform dann gleichgestellt, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt und rechtsgültig unterzeichnet sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Miet- und Verkaufsbedingungen

2.1 Angebot

Alle von Suter Entfeuchtungstechnik erstellten Offertunterlagen bleiben in deren Eigentum und dürfen ohne schriftlicher Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden, noch kommerziell genutzt werden. Die Gültigkeit der Angebote beträgt grundsätzlich 30 Tage ab Ausstellungsdatum. Bedarf die Erstellung des Angebots eine erhöhten Analyse- und Diagnoseaufwand, werden die entsprechenden Kosten dem Kunden unabhängig vom Zustandekommen eines Auftrages in Rechnung gestellt. Der Kunde wird vorgängig über Modalitäten und Tarife informiert.

2.2 Mietdauer und Eigentum

Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Überlassungsdauer. Die Mindestmietdauer beträgt drei Tage. Das Eigentum an der Mietsache mit all ihren Bestanteilen verbleibt während der gesamten Mietdauer bei Suter Entfeuchtungstechnik.

2.3 Diebstahl und Beschädigung

Der Kunde übernimmt die volle Haftung für Mietgeräte während der vereinbarten Mietdauer und haftet in vollem Umfang für allfällige Beschädigung und Diebstahl. Die Mietgeräte werden in der Regel zu 80 Prozent des Neupreises dem Kunden in Rechnung gestellt. Werden Transportschäden festgestellt, hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandsaufnahme zu veranlassen.

2.4 Emissionsverminderungen

Die durch den Einsatz mobiler Holzpellet-Heizungen entstandenen Reduktionsleistungen zur Emissionsverminderung im Inland (CO2-Kompensationen) kommen der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation zugute. Der ökologische Mehrwert kann nicht anderweitig abgegolten noch wird er doppelt angerechnet.

3. Preise

Der Preis für die Miete oder den Gerätekauf sowie sämtliche weiteren Konditionen bestimmen sich gemäss Angebot respektive Auftragsbestätigung.

Allfällige Veränderungen an der Mietsache durch Umstellen etc. oder durch den Betrieb vor Ort verursachte Störungen, werden durch Suter Entfeuchtungstechnik rapportiert und gehen zu Lasten des Kunden. Kommt es zu unnötigen Wartezeiten oder Mehraufwand wegen Abwesenheiten des Kunden, unmöglicher Zufahrt, nicht passender, versperrter oder schwer zugänglicher Installationsmöglichkeit werden diese ebenfalls durch Suter Entfeuchtungstechnik rapportiert und separat in Rechnung gestellt.

4. Rechnungsstellung/Zahlung

Die Rechnung wird nach erbrachter Leistung zugesandt. Suter Entfeuchtungstechnik ist berechtigt, bei laufenden Aufträgen Akontorechnungen zu stellen. Die Höhe der Akontorechnungen richtet sich in der Regel nach den erbrachten Leistungen. Die Rechnungen sind ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug. Er schuldet ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 5% p.a. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur termingerechten Zahlung nicht nach, kann Suter Entfeuchtungstechnik weitere Leistungen einstellen und von der getroffenen Vereinbarung zurücktreten.

5. Gewährleistung Gerätekauf

Der Kunde hat die Ware bei Übergabe auf Mängel zu prüfen. Eine Mängelrüge muss unverzüglich nach der Übergabe der Geräte oder, wenn dies nicht möglich ist, innerhalb von 2 Tagen nach Übergabe der Geräte an Suter Entfeuchtungstechnik erfolgen. Für das Vorliegen der Mängel trägt der Kunde die Beweislast. Mängel sind vom Kunden genau zu bezeichnen. Suter Entfeuchtungstechnik ersetzt bei rechtzeitiger und begründeter Rüge die mangelhafte Ware kostenlos.

6. Haftung

Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz von mittelbarem oder unmittelbarem Schaden, wenn grobfahrlässiges oder absichtlich fehlerhaftes Verhalten der Suter Entfeuchtungstechnik vorliegt. Bei Schäden infolge Ausfällen der Anlagen die (u.a. durch unsachgemässe Verwendung, Montage, höhere Gewalt oder nachlässige Behandlung) durch den Kunden oder Dritte entstehen, für entgangene Gewinne oder ausgebliebene Einsparungen und Folgeschäden übernimmt Suter Entfeuchtungstechnik keine Haftung.

7. Datenschutz

Suter Entfeuchtungstechnik bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die betriebliche Sicherheit sowie die Rechnungsstellung benötigt werden. Wird eine Leistung von Suter Entfeuchtungstechnik gemeinsam mit Dritten erbracht, so kann Suter Entfeuchtungstechnik diesen Dritten Daten über den Kunden bekannt geben, insoweit dies für die Erbringung der Leistung notwendig ist. Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss eines Vertrags notwendig sind, kann Suter Entfeuchtungstechnik den Behörden oder Unternehmen, die mit der Kreditauskunft oder dem Inkasso betraut sind, Daten übergeben, sofern dies zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt.

Suter Entfeuchtungstechnik darf Daten für Marketingzwecke bearbeiten. Der Kunde kann die Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke mittels schriftlicher Mitteilung an Suter Entfeuchtungstechnik jederzeit untersagen.

8. Gerichtsstand

Unter Vorbehalt zwingender Gesetzesbestimmungen ist der ausschliessliche Gerichtsstand Dietikon. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht.

 

 

April 2020

Suter Brandschutz AG

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Auftragserteilung eines Kunden an die Suter Brandschutz AG in Kraft; der Kunde anerkennt diese als verbindlich und verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen geltend zu machen. Sie gelten für sämtliche Arbeiten der Suter Brandschutz AG.

2. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen dem Vertrag (Auftrag) und den AGB gehen die vertraglichen Abreden vor. Im Übrigen gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 380/7, soweit diese Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB und dem Vertrag (Auftrag) stehen.

3. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

4. Offerten sind für 30 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung des Kunden, dass die Offerte angenommen wurde.

5. Für Arbeiten über 3m Höhe müssen Gerüste oder Hebebühnen bauseits zur Verfügung gestellt werden.

6. Offerten werden nach Angaben des Kunden erstellt. In den folgenden Fällen gehen die entstehenden Mehrkosten zulasten des Kunden:
a) Die tatsächlichen Verhältnisse entsprechen nicht den Angaben oder den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden.
b) Die Suter Brandschutz AG wurde vom Kunden nicht über Umstände informiert, die anderes oder zusätzliches Material oder eine andere Ausführung bedingt hätten.

7. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

8. Wenn keine Auftragserteilung erfolgt, nachdem Expertisen, Messungen, Berechnungen, Pläne oder Musterarbeiten als Grundlage für die Ausarbeitung der Offerten der Suter Brandschutz AG benötigt wurde, kann der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet werden.

9. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).

10. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

11. Die Zahlungsfrist, soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, beträgt 30 Tage netto.

12. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist bei geringfügigen Mängeln nicht zur Zurückbehaltung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Bei anderen Mängeln bezieht sich das Zurückbehaltungsrecht nur auf den Vergütungsteil, der sich auf die mangelnde Werkleistung bezieht. Im Übrigen gilt Ziff. 17.

13. Die Abnahme erfolgt durch rügelose Entgegennahme der von der Suter Brandschutz AG erbrachten Leistung. Diese gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innert 30 Tagen nach Übergabe als mangelhaft oder vertragswidrig rügt. Die Rüge muss schriftlich und detailliert erfolgen.

14. Beim Vorliegen von Mängeln kann der Kunde vorerst nur die Nachbesserung der Leistung verlangen. Sofern die Suter Brandschutz AG die Nachbesserung der Leistung verweigert oder sie ihr unzumutbar ist, hat der Kunde das Recht, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden dann nicht zu, wenn die Mängel nur geringfügig sind. Die K. Suter AG haftet dem Kunden nicht für Schäden, die aus vom Kunden überlassenen Material, Informationen und Unterlagen resultieren.

15. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltm.glichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

16. Sämtliche Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblättern etc. verbleiben mangels anderer schriftlicher Abmachung bei Suter Brandschutz AG und dürfen ohne schriftliches Einverständnis von K. Suter AG Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

17. Die Suter Brandschutz AG ist berechtigt, die sich aus der Vereinbarung mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten einem Dritten zu übertragen, soweit der Dritte vollumfänglich die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung übernimmt.

18. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Suter Brandschutz AG. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht.

K. Bal AG

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Auftragserteilung eines Kunden an die K. Bal AG in Kraft; der Kunde anerkennt diese als verbindlich und verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen geltend zu machen. Sie gelten für sämtliche Arbeiten der K. Bal AG.

2. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen dem Vertrag (Auftrag) und den AGB gehen die vertraglichen Abreden vor. Im Übrigen gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 380/7, soweit diese Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB und dem Vertrag (Auftrag) stehen.

3. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

4. Offerten sind für 30 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung des Kunden, dass die Offerte angenommen wurde.

5. Für Arbeiten über 3m Höhe müssen Gerüste oder Hebebühnen bauseits zur Verfügung gestellt werden.

6. Offerten werden nach Angaben des Kunden erstellt. In den folgenden Fällen gehen die entstehenden Mehrkosten zulasten des Kunden:
a) Die tatsächlichen Verhältnisse entsprechen nicht den Angaben oder den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden.
b) Die K. Bal AG wurde vom Kunden nicht über Umstände informiert, die anderes oder zusätzliches Material oder eine andere Ausführung bedingt hätten.

7. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

8. Wenn keine Auftragserteilung erfolgt, nachdem Expertisen, Messungen, Berechnungen, Pläne oder Musterarbeiten als Grundlage für die Ausarbeitung der Offerten der K. Bal AG benötigt wurde, kann der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet werden.

9. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).

10. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

11. Die Zahlungsfrist, soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, beträgt 30 Tage netto.

12. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist bei geringfügigen Mängeln nicht zur Zurückbehaltung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Bei anderen Mängeln bezieht sich das Zurückbehaltungsrecht nur auf den Vergütungsteil, der sich auf die mangelnde Werkleistung bezieht. Im Übrigen gilt Ziff. 17.

13. Die Abnahme erfolgt durch rügelose Entgegennahme der von der K. Bal AG erbrachten Leistung. Diese gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innert 30 Tagen nach Übergabe als mangelhaft oder vertragswidrig rügt. Die Rüge muss schriftlich und detailliert erfolgen.

14. Beim Vorliegen von Mängeln kann der Kunde vorerst nur die Nachbesserung der Leistung verlangen. Sofern die K. Bal AG die Nachbesserung der Leistung verweigert oder sie ihr unzumutbar ist, hat der Kunde das Recht, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden dann nicht zu, wenn die Mängel nur geringfügig sind. Die K. Bal AG haftet dem Kunden nicht für Schäden, die aus vom Kunden überlassenen Material, Informationen und Unterlagen resultieren.

15. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltm.glichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

16. Sämtliche Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblättern etc. verbleiben mangels anderer schriftlicher Abmachung bei K. Bal AG und dürfen ohne schriftliches Einverständnis von K. Bal AG Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

17. Die K. Bal AG ist berechtigt, die sich aus der Vereinbarung mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten einem Dritten zu übertragen, soweit der Dritte vollumfänglich die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung übernimmt.

18. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der K. Bal AG. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht.