Die Situation eines Wasserschadens wünscht sich niemand und dennoch kann sie schneller eintreten als gedacht. Nicht nur Wände, sondern auch Teppiche, Möbel und weiterer Hausrat können bei einem Wasserschaden beschädigt werden. Wird der Schaden nicht sofort saniert, können aufgrund der Feuchtigkeit Folgeschäden wie z.B. Schimmel entstehen. Wir zeigen, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten und die Schäden in Grenzen halten können.

Wasserschaden, wo anrufen?

Als erstes sollten Sie unverzüglich einen Fachmann in Ihrer Nähe kontaktieren. Dank Notfallnummern oder Online Wasserschadenmeldung sind Entfeuchtungs-Unternehmen wie Suter entfeuchtet rund um die Uhr erreichbar.

24h Notfall-Nummer von Suter entfeuchtet: 0800 8 6666 8

Bis wir bei Ihnen eintreffen, sollten Sie folgende Sofortmassnahmen ergreifen:

 Flussdiagramm zum Verlauf der Sofortmassnahmen, die getroffen werden können, bis der Suter-Notfalldienst eintrifft.

 

Sobald einer unserer Experten eintrifft, nimmt dieser die erforderlichen Massnahmen zur Sanierung vor, um den Schaden in Ihrer Wohnung oder dem Haus so klein wie möglich zu halten. Dank modernster Geräte muss nicht immer der Hammer geschwungen werden, um das Leck zu orten. Nachdem das Leck abgedichtet ist, wählt unser Fachmann die passende Entfeuchtungsmethode, damit Folgeschäden, wie Schimmel, ausgeschlossen werden können und keine unvorhersehbaren Kosten entstehen.

Was Sie auf keinen Fall machen sollten

Es liegt sehr nahe, bei einem Wasserschaden ein günstiges Trocknungsgerät aus einem Do-it-yourself-Laden aufzustellen und nach zwei bis drei Wochen frische Farbe über die betroffene Stelle zu streichen. Das Problem ist so jedoch nur vorübergehend gelöst, da die Feuchtigkeit nur an der Oberfläche verschwunden ist.

In der Wand gibt es Hohlräume, in die das Wasser einsickert. An solche Hohlräume, wie etwa bei Installationsleitungen oder zwischen Bodenbelag und Estrich, kommt man nicht so einfach ran, um sie zu trocknen. Vermehren sich die Mikroorganismen darin, wird man sie kaum wieder los. Solche Schäden, welche im Verborgenen entstehen, sind meist mit hohen Kosten verbunden.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden und was ist versichert?

Häufig ist unklar, ob der Wasserschaden aufgrund eines Elementarereignisses entstanden ist oder nicht. In diesem Fall können Versicherungen, wie Hausrat, Haftpflicht oder Gebäude- bzw. Gebäudewasserversicherung, zum Tragen kommen. Unangenehm ist diese Situation vor allem für die Betroffenen.

Oft sind nach einem Wasserschaden die Folgeschäden an Gebäude und Mobiliar erheblich und bringt der Verlust von Immateriellem. Betroffene sind dann froh zu wissen, dass zumindest der materielle Schaden ersetzt wird. Hier ist es ratsam einen kompetenten Entfeuchtungstechniker zur fachlichen Unterstützung mit dabei zu haben. «Denn es ist wichtig, die Ursache für einen erneuten Wasserschaden nachhaltig zu beseitigen», so Christian Suter, Technischer Vertrieb bei der Suter Entfeuchtungstechnik AG.

Häufig ist es für den Laien unklar ob der Schaden durch die Gebäudeversicherung übernommen wird oder ob die freiwillige Gebäudewasserversicherung für den Schaden aufkommt. Wann welche Versicherung zum Tragen kommt ist klar geregelt:

Hier kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen:

Wenn Schäden an Gebäuden entstehen, die durch Feuer, Brand, Rauch, Blitzschlag und Explosionen oder Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen, Lawinen, Sturmwinde, Schneedruck und Schneerutsch, Erdrutsche, Felsstürze und Steinschlag verursacht worden sind. Die Wohngebäudeversicherung ist in den meisten Schweizer Kantonen obligatorisch.

Hier kommt die Gebäudewasserversicherung zum Tragen:

  • Dies ist je nach Vertragsbedingungen unterschiedlich und es handelt sich um eine freiwillige Versicherung.
  • Wenn Wasserleitungen im Haus, Anlagen die daran angeschlossen sind oder Zierbrunnen den Schaden verursachen.
  • Wenn die Badewanne überläuft, das Wasserbett ausläuft oder Wasser aus dem Aquarium austritt.
  • Wenn Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser derart heftig ins Haus oder die Wohnung eindringt, dass sogar ein Dach zu rinnen beginnt; falls Sie aber ein Fenster offenstehen lassen, zahlt die Gebäudewasserversicherung nicht.
  • Wenn sich Abwasser in der Kanalisation oder Grundwasser staut und den Schaden im Haus verursacht.
  • Wenn ein Rohr ausserhalb des Hauses bricht, übernimmt die Gebäudewasserversicherung die Folgeschäden, falls das Rohr eine Zuleitung zum Haus ist.
  • Wenn Frost den Schaden verursacht und die Leitungen aufgetaut und repariert werden müssen.
  • Wenn Öl aus einer Heizungsanlage oder einem Tank ausläuft.
  • Haftet der Mieter oder Vermieter im Schadensfall?

Als Mieter sind Sie in der Verantwortung, wenn Sie Ihre Wohnung nach einem Wasserschaden zu wenig belüftet und unzureichend beheizt haben. Meist ist für den Wasserschaden aber der Vermieter verantwortlich, so zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch. Auch undichte Stellen im Mauerwerk oder im Dach können die Ursache sein, durch die nach starken Regenfällen Wasser eintritt. Dann ist der Vermieter für die Schimmelbeseitigung und den entstehenden Kostenaufwand verantwortlich.

Schimmel nach Wasserschaden

Nach einem Wasserschaden machen sich Schimmelpilze an der Wand bemerkbar. Schimmel kann unterschiedliche Ursachen haben und zur Schadenfeststellung ist ein Gutachter, oft ein Malermeister zu beauftragen. Dabei ist es wichtig, dass sie möglichst frühzeitig mit der Beseitigung beginnen.

Um die Ursache möglichst rasch zu beseitigen, kann mittels Bautrocknung bei Schimmel und einer Leckortung die Bausubstanz auf allfällige Abdichtungen geprüft werden und Ihnen in einem Bericht aufzeigen, welche Vorkehrungen umgehend zu treffen sind.

Lassen Sie sich jetzt zu Wasserschadensanierungen beraten!